»wir sind artisten« erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen »wir sind artisten« und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Geltung, Vertragsabschluss
a. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von »wir sind artisten« schriftlich bestätigt werden.
b. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht »wir sind artisten« ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch »wir sind artisten« bedarf es nicht.
c. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
e. Die Angebote von »wir sind artisten« sind freibleibend und unverbindlich.
Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde »wir sind artisten« vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt »wir sind artisten« dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
a. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung von »wir sind artisten« treten der potentielle Kunde und »wir sind artisten« in ein Vertragsverhältnis (»Pitching-Vertrag«). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
b. Der potentielle Kunde anerkennt, dass »wir sind artisten« bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
c. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von »wir sind artisten« ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
d. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
e. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von »wir sind artisten« im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
f. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von »wir sind artisten« Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies »wir sind artisten« binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
g. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass »wir sind artisten« dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass »wir sind artisten« dabei verdienstlich wurde.
h. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei »wir sind artisten« ein.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch »wir sind artisten« sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (»Angebotsunterlagen«). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch »wir sind artisten«. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von »wir sind artisten«.
b. Alle Leistungen von »wir sind artisten« (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
c. Der Kunde wird »wir sind artisten« zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird »wir sind artisten« von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von »wir sind artisten« wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
d. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. »wir sind artisten« haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird »wir sind artisten« wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde »wir sind artisten« schad- und klaglos; er hat »wir sind artisten« sämtliche Nachteile zu ersetzen, die »wir sind artisten« durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, »wir sind artisten« bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt »wir sind artisten« hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
a. »wir sind artisten« ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (»Fremdleistung«).
b. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. »wir sind artisten« wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
c. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Termine
a. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von »wir sind artisten« schriftlich zu bestätigen.
b. Verzögert sich die Lieferung/Leistung bei »wir sind artisten« aus Gründen, die »wir sind artisten« nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und »wir sind artisten« berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c. Befindet sich »wir sind artisten« in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er »wir sind artisten« schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorzeitige Auflösung
a. »wir sind artisten« ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von »wir sind artisten« weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von »wir sind artisten« eine taugliche Sicherheit leistet.
b. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn »wir sind artisten« fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Honorar
a. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für »wir sind artisten« für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. »wir sind artisten« ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 15.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist »wir sind artisten« berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
b. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat »wir sind artisten« für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
c. Alle Leistungen von »wir sind artisten«, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der von »wir sind artisten« erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
d. Kostenvoranschläge von »wir sind artisten« sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von »wir sind artisten« schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird »wir sind artisten« den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
e. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von »wir sind artisten« – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er »wir sind artisten« die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von »wir sind artisten« begründet ist, hat der Kunde »wir sind artisten« darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist »wir sind artisten« bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von »wir sind artisten«, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich »wir sind artisten« zurückzustellen.
Zahlung, Eigentumsvorbehalt
a. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von »wir sind artisten« gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von »wir sind artisten«.
b. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, »wir sind artisten« die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
c. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann »wir sind artisten« sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
d. Weiters ist »wir sind artisten« nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
e. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich »wir sind artisten« für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
f. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von »wir sind artisten« aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von »wir sind artisten« schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Eigentumsrecht und Urheberrecht
a. Alle Leistungen von »wir sind artisten«, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Bilder, Illustrationen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von »wir sind artisten« und können von »wir sind artisten« jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von »wir sind artisten« jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von »wir sind artisten« setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von »wir sind artisten« dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von »wir sind artisten«, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
b. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von »wir sind artisten«, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von »wir sind artisten« und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten »offenen Dateien« wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. »wir sind artisten« ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für »elektronische Arbeiten« hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
c. Für die Nutzung von Leistungen von »wir sind artisten«, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von »wir sind artisten« erforderlich. Dafür steht »wir sind artisten« und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
d. Für die Nutzung von Leistungen von »wir sind artisten« bzw. von Werbemitteln, für die »wir sind artisten« konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von »wir sind artisten« notwendig.
e. Für Nutzungen gemäß Abs d. steht »wir sind artisten« im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
f. Der Kunde haftet »wir sind artisten« für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Kennzeichnung
a. »wir sind artisten« ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf »wir sind artisten« und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
b. »wir sind artisten« ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Website von »wir sind artisten« mit Namen, Bildmaterial, Texten und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Gewährleistung
a. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch »wir sind artisten«, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
b. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch »wir sind artisten« zu. »wir sind artisten« wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde »wir sind artisten« alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. »wir sind artisten« ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für »wir sind artisten« mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
c. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. »wir sind artisten« ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. »wir sind artisten« haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber »wir sind artisten« gemäß § 933 b Abs. 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
Haftung und Produkthaftung
a. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von »wir sind artisten« und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (»Leute«) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von »wir sind artisten« ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer »Leute«.
b. Jegliche Haftung von »wir sind artisten« für Ansprüche, die auf Grund der von »wir sind artisten« erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn »wir sind artisten« ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für »wir sind artisten« nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet »wir sind artisten« nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat »wir sind artisten« diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von »wir sind artisten«. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen »wir sind artisten« und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist Salzburg. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald »wir sind artisten« die Ware dem von »wir sind artisten« gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
b. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen »wir sind artisten« und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von »wir sind artisten« sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist »wir sind artisten« berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
c. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.